„Welche homöopathischen Tierarzneimittel sollte ich mir zum Praxisstart anschaffen? Welche Potenzen brauche ich?“ Diese Fragen stellen mir angehende Tierheilpraktiker immer wieder. Bevor ich erzähle, wie ich das in meiner Praxis handhabe, sollten Sie Folgendes wissen:
Betriebswirtschaftlich betrachtet, stellt der Kauf – in diesem Fall von einem homöopathischen Tierarzneimittel – zunächst einmal eine Bindung von Kapital dar. Daraus wird erst dann idealerweise mehr Geld, wenn man als Tierheilpraktiker ein solches Medikament zur Behandlung eines tierischen Patienten in der Praxis anwendet und dem Tierhalter in Rechnung stellt.
Finanzielles Risiko für Praxisneulinge
Starten Sie jedoch ganz frisch mit Ihrer Tierheilpraxis in die Selbstständigkeit, dann ist die Anzahl der tierischen Patienten zunächst einmal relativ gering – diese wird erst nach und nach zunehmen. Haben Sie nun als Tierheilpraktiker viele unterschiedliche homöopathische Arzneimittel für die Praxis angeschafft, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass Sie diese nicht bis zum Erreichen des Verfallsdatums aufbrauchen werden. Darüber hinaus nimmt dieses Risiko weiter zu, wenn Sie von einem bestimmten Arzneimittel unterschiedliche Potenzstufen haben. Abgelaufene Medikamente müssen jedoch entsorgt werden – dies gilt auch für Homöopathie*. In einem solchen Fall verlieren Sie allerdings Geld, da dieses nach wie vor in „Ware“ gebunden ist und nicht in mehr Geld umgewandelt werden kann.
Auf homöopathische Tierarzneimittel verzichten, spart Geld
Was ist also die Lösung dieses Problems? Ich selbst, arbeite nicht ausschließlich klassisch homöopathisch*. Deshalb wende ich neben Ad us. vet.-Einzelmitteln immer wieder homöopathische Ad us. vet.-Komplexmittel an, mit denen ich schon eine ganze Menge beim Tier erreichen kann (zum Beispiel von Weravet, Dr. Reckeweg, Heel oder DHU).
Darüber hinaus liegt der Behandlungsschwerpunkt meiner Tierheilpraxis auf dem Verdauungssystem von Hund und Katze. In meinem Arzneimittelbestand finden sich daher zurzeit lediglich vier (!) homöopathische Ad us. vet.-Präparate. Diese vier Tierarzneimittel kommen (erfahrungsgemäß) in meiner Tierheilpraxis immer wieder beim tierischen Patienten zum Einsatz.
Homöopathische Tierarzneimittel rezeptieren
Für alle anderen homöopathischen Arzneimittel, die ich zur Behandlung eines tierischen Patienten brauche, stelle ich dem Tierhalter ein Rezept aus. Damit kann er das rezeptierte Arzneimittel in der Apotheke kaufen und sein Tier damit zu Hause behandeln. Die Vorteile, die sich daraus für mich ergeben, sind folgende:
- Indem ich nur eine geringe Anzahl von homöopathischen Tierarzneimitteln bevorrate, binde ich relativ wenig Kapital. Damit nimmt auch das Risiko ab, dass die „Ware“ nicht in mehr Geld umgewandelt wird.
- Da ich als Tierheilpraktiker überwiegend mit chronischen Erkrankungen beim Tier konfrontiert werde, sind Notfälle eher selten. Daher ist ein kurzfristig verfügbarer Arzneimittelbestand sowieso nur in einigen wenigen Fällen erforderlich.
- Da homöopathische Ad us. vet.-Einzel- bzw. Komplexmittel überwiegend in Form von Ampullen angeboten werden, kann ich sie vielfältig beim Tier anwenden (zum Beispiel oral, also über das Maul, per Injektion oder durch Aufsprühen bzw. Einreiben in die Haut).
- Eine geringe Anzahl homöopathischer Ad us. vet.-Medikamente bedeutet außerdem weniger Arzneimittelnachweise (für Erwerb und Anwendung), aber auch ein geringeres Risiko, dass diese Mittel verfallen und ungenutzt entsorgt werden müssen (siehe oben).
- Schon die Einlösung des Rezepts in einer Apotheke kann dazu beitragen, dass sich ein Patientenbesitzer in den Behandlungsprozess seines Tieres stärker eingebunden fühlt. Dies fördert unter anderem eine positive Mensch-Tier-Beziehung.
Fazit
Weniger, kann durchaus mehr sein. Von daher sollte der Kauf von homöopathischen Arzneimitteln und damit ihre Bevorratung von einem Tierheilpraktiker immer gut überlegt werden.
* Ich weise darauf hin, dass diese Therapie(n) wissenschaftlich umstritten und von der Lehrmedizin nicht anerkannt ist/sind.
Beitrag zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2024